Ihre „Pickerl“-Überprüfung

Gesetzlich vorgeschriebene §57a Überprüfung (Pickerl). Bei dieser Überprüfung wird Ihr Fahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit geprüft.

Was wird überprüft?

  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Sicht
  • Leuchten, Reflektoren und elektrische Anlagen
  • Achsen, Räder, Reifen, und Aufhängungen
  • Fahrgestell und daran befestigte Teile
  • Sonstige Ausstattung soweit vorgeschrieben
  • Umweltbelastung

In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?

Bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht: Die erste §57a-Begutachtung erfolgt 3 Jahre nach Erstzulassung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und danach jährlich. Man nennt diese Regelung auch die „3–2‑1 Regelung“.

Historische Fahrzeuge (Fahrzeug muss als solches typisiert sein): Die §57a-Überprüfung erfolgt generell alle 2 Jahre.

Alle anderen Fahrzeuge: Bei allen anderen Fahrzeugen muss die „Pickerl“ Überprüfung jährlich durchgeführt werden.

Nähere Details zur gesetzlichen Mängelliste finden Sie hier.

* für PKW bis 3,5t, exkl. Reparaturen und bei uns gekauften Teilen.

Motorrad Gewinnspiel

Am 31.05.2022 findet die Verlosung für eine BMW G310 GS im Wert von 6.545 Euro statt. Jetzt am Gewinnspiel teilnehmen!

Motorrad Winter-Garage

Jetzt Motorrad einwintern, ab € 1,- pro Tag. Markenunabhängig. Bewachte Garage. Beheizter Abstellplatz.

Pickerl Überprüfung

Immer sicher unterwegs. Gesetzlich vorgeschriebene §57a Überprüfung (Pickerl) für nur 89,- Euro*